6. Stuttgarter Strafrechtstag

Programmübersicht – Vormittag

  • Begrüßung:
  • 1. Vorsitzende RAin Melanie Freiin von Neubeck, RAin und FAStrR, Stuttgart
  • Einführung:
  • RA Andreas Baier, RA und FAStR, Stuttgart

„Erkenne den Täter – Super-Recognizer, KI & Co. – Überfluss statt Qualität?“

  • Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Rösing, Blaubeuren

„Wiedererkennung und Identifikation – ein natürlicher Gegensatz“

Prof. Dr. Rösing ist Professor an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm und führt eine eigene Praxis der Forensischen Anthropologie in Blaubeuren. Neben seiner Tätigkeit auf dem Gebiet der biologischen Geschichte und Taxonomie in Europa und Ägypten (osteologische und forensische Methoden) sowie der Evolution der Menschen (Demografie) erstattet Prof. Dr. Rösing u.a. Gutachten zur Skelettidentifikation für Ermittler, Identifikation Lebender auf Bildern und Altersdiagnose Jugendlicher.

  • VRiLG Axel Heim, Landgericht Karlsruhe

„Moderne Erkenntnisquellen – Vielfalt oder Last?“

Axel Heim ist Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer und der Staatsschutzkammer am Landgericht Karlsruhe. Er ist stellv. Leiter der Führungsaufsichtsstelle, Opferschutzbeauftragter und Referent für Rechtsmittelrecht in der Referendarausbildung. Er war Referent im Justizministerium, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Sexualdezernent und Revisionsbeauftragter bei der Staats-anwaltschaft Karlsruhe sowie Vorsitzender einer Berufungskammer.

  • mit den Referenten und RA Martin Stirnweiss, RA und FAStR, Stuttgart

„finis carmen! Das Ende vom Lied“

kurze Pause während der Vorträge nach Bedarf

Programmübersicht – Nachmittag

  • RiLG Jan Dehne-Niemann, Landgericht Karlsruhe

„Bereitschaftsdienst und Haft – eine glückliche Verbindung?“

Jan Dehne-Niemann ist Richter am Landgericht Karlsruhe und haupt- amtlicher Bereitschaftsrichter. Er ist als Referent in der Fachanwaltsaus- und -fortbildung, als Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen sowie als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften nebentätig. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zum Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht und ist Mitkommentator der Neuauflage des StPO-Kommentars von Radtke/Hohmann, Mitautor der von Endler, Breyer und Sturm herausgegebenen AnwaltFormulare Strafrecht sowie der von Rinklin und Maurer herausgegebenen Handbücher.

  • Prof. Dr. Sebastian Kunz, Rechtsmedizin Ulm

„Die polizeilich-juristische Aufarbeitung von Gewaltdelikten – Raum für (Fehl-)Interpretation?“

Prof. Dr. Sebastian Kunz ist Institutsdirektor und Lehrstuhlinhaber der Rechtsmedizin in Ulm. Während seiner Tätigkeiten in Schweden, Österreich, Island und Deutschland bekam er Einblicke in verschiedne Rechtssysteme und erlebte die unterschiedlichen Arten und Weisen, wie Gewaltdelikte polizeilich-juristisch aufgearbeitet werden. In seinem Vortrag wird er auf Möglichkeiten und Grenzen rechtsmedizinischer Interpretation eingehen und unterschiedliche Ansätze in der polizeilich-juristischen Arbeit diskutieren.